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Student erstellt Programm für Firma. Welche Lizenz notwendig?



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19.11.2010, 14:37
Beitrag #1

Lupin Offline
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Student erstellt Programm für Firma. Welche Lizenz notwendig?
Ich betreue an der Uni eine Gruppe von Studenten in der Programmierung mit LabVIEW. Institutsintern wurden schon ein paar Anwendungen erstellt und werden zur Kontrolle/Steuerung kleinerer Versuchsaufbauten verwendet. Jetzt ist eine Firma an uns heran getreten, die auch ein kleines Programm benötigt und ich würde das gerne an einen Studenten "vergeben". Einen Installer zu erzeugen ist kein Problem und mit der Runtime-Engine würde das bei der Firma auch laufen. Aber wie sieht das lizenzmäßig aus? Ich nehme an, die Firma muss da selbst auch noch eine kaufen, oder?
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19.11.2010, 14:41
Beitrag #2

jg Offline
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Student erstellt Programm für Firma. Welche Lizenz notwendig?
Autsch, das Thema ist mir zu heiß. Lass dich bitte vom Support vom NI beraten.

Prinzipiell, wenn du eine Lizenz hast, darfst du LabVIEW-Programme auch an Firmen verkaufen, die keine LabVIEW-Lizenz haben.

Aber Campus-Lizenzen (ich gehe davon aus, dass du sowas hast), dass ist mglw. eine eigene Geschichte.

Gruß, Jens

Wer die erhabene Weisheit der Mathematik tadelt, nährt sich von Verwirrung. (Leonardo da Vinci)

!! BITTE !! stellt mir keine Fragen über PM, dafür ist das Forum da - andere haben vielleicht auch Interesse an der Antwort!

Einführende Links zu LabVIEW, s. GerdWs Signatur.
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19.11.2010, 14:42
Beitrag #3

Matze Offline
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Student erstellt Programm für Firma. Welche Lizenz notwendig?
Häufig ist bei den Akademic-Lizenzen die Einschränkung gegeben, diese nur nicht-kommerziell nutzen zu dürfen. Aus gutem Grund, denn die Lizenzen sind sehr günstig bzw. z.T. sogar kostenlos.
Da hätte NI nichts davon.

Aber wie Jens schreibt: Rufe bei NI an. Da bist du auf der sicheren Seite.

Grüße
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19.11.2010, 14:48 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.11.2010 14:50 von eg.)
Beitrag #4

eg Offline
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Student erstellt Programm für Firma. Welche Lizenz notwendig?
Das ist ja richtig interessant zu wissen. Wenn eine UNI etwas entwickelt, den Quellcode an eine Firma, die eine richtige LV-Lizens hat, weitergibt, und die Firma daraus ein kommerzielles Produkt erzeugt. Ob das lizenzmäßig korrekt ist? Ich denke nicht.
Sowas ist bestimmt in der Lizensvereinbarung zwischen der UNI und NI erwähnt. Also durchlesen oder NI fragen.

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19.11.2010, 14:52 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.11.2010 14:54 von Matze.)
Beitrag #5

Matze Offline
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Student erstellt Programm für Firma. Welche Lizenz notwendig?
@Eugen: Ich denke, dass das geht. Woher die VIs kommen spielt eigentlich keine Rolle. Wichtig ist nur, dass sie mit einer entsprechenden LabVIEW-Lizenz erstellt/vertrieben werden. So ist es zumindest bei anderen Entwicklungsumgebungen. Aber alles andere wäre auch Quatsch.
Wenn hier z.B. im Forum VIs mit einer Studenten-Version erstellt wurden, dann kannst du diese in kommerziellen Projekten auch verwenden, sofern du eine entsprechende LabVIEW-Version hast. Sonst müsstest du dauernd nachfragen, ob kostenlose LabVIEW-Bibliotheken, VIs von Foren etc. mit einer entsprechenden LV-Version erstellt wurden.Wink

Daher meine Vermutung: Das ist problemlos möglich, die Ausgangssituation jedoch nicht.

Grüße
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19.11.2010, 14:55
Beitrag #6

Martin Heller Offline
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Student erstellt Programm für Firma. Welche Lizenz notwendig?
Während meines Studiums haben wir auch mit einer Studienlizenz gearbeitet. Die Firma musste dann sicher eine Runtime-Engine kaufen, damit sie die exe "ausführen" durfte.
Solange die Firma diese nicht gewerblich weiterverwendet (nicht mit Produkt weiterverkauft), sollte es keine Probleme geben. Aber Fragen ist sicher sicherer
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20.11.2010, 16:24
Beitrag #7

cb Offline
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Student erstellt Programm für Firma. Welche Lizenz notwendig?
die Campus-Lizenzen und die Studenten-Lizenzen unterliegen alle der Einschränkung, dass LabVIEW NUR und AUSSCHLIEßLICH für Forschung und Lehre verwendet werden darf. Mit dieser Lizenz eine Software zu entwickeln, die an eine Firma weitergegeben wird, die wiederum die Software gewerblich verwertet würde eine Lizenz-Verletzug darstellen. Gewerbliche Verwertung bedeutet NICHT, dass die Firma diese Software verkaufen muss, sondern eine gewerbliche Verwendung ist in jedem Fall gegeben, die dem Zweck der Firma dient, also auch Forschung im eigenen Labor, Erprobung von Bauteilen, etc ...

Meine Empfehlung ist ebenfalls: bei NI anrufen und die lizenzrechtlichen Fragen in Zusammenarbeit mit NI klären. Das ist bestimmt nicht das erste Institut einer Hochschule, das mit so einer Frage auf NI zukommt ...

http://www.rotabench.com - rotierende Prüfstände nach dem Baukasten-Prinzip
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21.11.2010, 18:37
Beitrag #8

Lupin Offline
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Student erstellt Programm für Firma. Welche Lizenz notwendig?
Mit den Lizenzen selbst habe ich eigentlich nichts zu tun, da das mehr oder weniger alles über die IT läuft.
Danke trotzdem für die Antworten, ihr habt mir schon geholfen. Zumindest so weit, dass ich nicht mit "wird schon ok sein" weiter mache (selbst wenn die Studenten keine großen "Kuchen" backen).
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25.11.2010, 18:06
Beitrag #9

rolfk Offline
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Student erstellt Programm für Firma. Welche Lizenz notwendig?
' schrieb:Ich betreue an der Uni eine Gruppe von Studenten in der Programmierung mit LabVIEW. Institutsintern wurden schon ein paar Anwendungen erstellt und werden zur Kontrolle/Steuerung kleinerer Versuchsaufbauten verwendet. Jetzt ist eine Firma an uns heran getreten, die auch ein kleines Programm benötigt und ich würde das gerne an einen Studenten "vergeben". Einen Installer zu erzeugen ist kein Problem und mit der Runtime-Engine würde das bei der Firma auch laufen. Aber wie sieht das lizenzmäßig aus? Ich nehme an, die Firma muss da selbst auch noch eine kaufen, oder?

Warnung: Ich arbeite schon seit 15 Jahren nicht mehr für NI und deshalb sollten meine Kommentare mit einer Prise Salz genommen werden, aber dies ist meine Ansicht der Sache.

Studentlizenzen und Campuslizenzen sind NICHT gedacht um damit kommerzielle Entwicklung zu tun. Komerziell ist alles wobei Geld oder Geldwert ähnliche Dinge den Besitzer wechseln. Da Deine UNI diese Entwicklung wohl kaum gratis und für nichts für eine externe Firma machen würde ist das halt eben kommerziell. Was die Firma dann mit der Software macht ist dabei völlig nebensächlich. Also nicht tun, ausser Du hast von NI eine schriftliche Bestätigung dass sie dies in diesem Fall tolerieren oder gar für gut finden!

' schrieb:Das ist ja richtig interessant zu wissen. Wenn eine UNI etwas entwickelt, den Quellcode an eine Firma, die eine richtige LV-Lizens hat, weitergibt, und die Firma daraus ein kommerzielles Produkt erzeugt. Ob das lizenzmäßig korrekt ist? Ich denke nicht.
Sowas ist bestimmt in der Lizensvereinbarung zwischen der UNI und NI erwähnt. Also durchlesen oder NI fragen.

Doch, doch, das ginge schon. Wer die kommerzielle Lizenz effektiv erwirbt ist eigentlich nebensächlich. Das kann der Auftraggeber sein der diese Lizenz für die Dauer der Entwicklung an den Auftragnehmer ausleiht oder der Auftragnehmer selbst. Im Falle dass der Auftraggeber die Lizenz erwirbt wäre es um wirklich 100% perfekt zu sein sinnvoll um an NI mitzuteilen dass diese Lizenz zeitweilig ausgeliehen wird um den Auftrag auszuführen. Ob die entsprechende Serienummer dann auch wirklich zeitweilig durch die UNI benützt wird ist offiziell zwar wichtig, in der Praxis aber wird NI da ziemlich sicher keine Probleme machen, solange der Sinn der Lizenzvereinbarung über kommerziellen Gebrauch nachgelebt wird. Schlussendlich geht es natürlich um die Einnahmen und daher den Verkauf der Software und nicht so sehr welche Serienummer wo genau installiert ist.

Zusammengefasst kann man sagen: Sprich mit NI! Eventuel sind sie bereit um eine spezifische Ausnahme zu machen oder aber zumindest einen deutlichen Discount auf eine kommerzielle Lizenz zu geben

Rolf Kalbermatter
Technische Universität Delft, Dienst Elektronik und Mechanik
https://blog.kalbermatter.nl
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