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Snippets und Leistungsschutzrecht



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27.02.2013, 14:33
Beitrag #3

alieninvader Offline
LVF-Grünschnabel
*


Beiträge: 26
Registriert seit: Jan 2013

7.1, 8.5
2006
DE_EN

55xxx
Deutschland
RE: Snippets und Leistungsschutzrecht
Also wenn ich das richtig verstanden habe, musst du um einen ganzen Artikel kopieren zu können, das Ganze von einem Programm machen lassen, das immer 160 Zeichen große Zitate erzeugt (und natürlich mit Quelle versieht). Ungefähr so:

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[Japp, die "Lex Google" richtet sich also jetzt gegen alle ausser Google... oder so.]*1

[Super Gesetz bei dem man das rausnimmt wofür mans eingeführt hat und das deswegen quasi nur noch redundant schon verbotenes nochmal verbietet. *augen roll*]*1

[Bin ja mal gespannt ob jemand das ad absurdum führt indem er einen Zeitungsartikel veröffentlich nach einem Text eines freien Autors der in einer anderen Zeitung veröffentlicht wurde. Schön sauber von jemandem gesetzt der vom anderen Artikel keine Kenntnis hat. Bin mal gespannt was deutsche Gerichte zu so einem Musterfall sagen würden. ]*1

*1 : Zitat von Kiesch
-------------

Hey... so könnte ich ne Doktorarbeit schreiben... und das wäre vollkommen rechtens (außer, dass sie nicht neu ist). Außer wenn ich ein Programm schreibe, das mir die Doktorarbeit schreibt (oder eher kopiert)...

Viele Grüße

Stefan

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RE: Snippets und Leistungsschutzrecht - alieninvader - 27.02.2013 14:33

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