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Snippets und Leistungsschutzrecht



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26.02.2013, 15:52
Beitrag #1

GerdW Offline
______________
LVF-Team

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Registriert seit: May 2009

LV2021
1995
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10×××
Deutschland
Snippets und Leistungsschutzrecht
Snippets fallen nicht unter das (geplante) Leistungsschutzrecht: Da haben wir aber Glück gehabt... Big Grin

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27.02.2013, 14:26
Beitrag #2

Kiesch Offline
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RE: Snippets und Leistungsschutzrecht
Japp, die "Lex Google" richtet sich also jetzt gegen alle ausser Google... oder so.

Super Gesetz bei dem man das rausnimmt wofür mans eingeführt hat und das deswegen quasi nur noch redundant schon verbotenes nochmal verbietet. *augen roll*

Bin ja mal gespannt ob jemand das ad absurdum führt indem er einen Zeitungsartikel veröffentlich nach einem Text eines freien Autors der in einer anderen Zeitung veröffentlicht wurde. Schön sauber von jemandem gesetzt der vom anderen Artikel keine Kenntnis hat. Bin mal gespannt was deutsche Gerichte zu so einem Musterfall sagen würden.

Zitat:Märchen und Geschichten werden erzählt am Lagerfeuer, technischen Fakten werden mitgeteilt (oder so). (Genauso wie Software nicht auf einem Server "herumliegt", die ist dort installiert.)
*Zitat: IchSelbst*
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27.02.2013, 14:33
Beitrag #3

alieninvader Offline
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RE: Snippets und Leistungsschutzrecht
Also wenn ich das richtig verstanden habe, musst du um einen ganzen Artikel kopieren zu können, das Ganze von einem Programm machen lassen, das immer 160 Zeichen große Zitate erzeugt (und natürlich mit Quelle versieht). Ungefähr so:

------------
[Japp, die "Lex Google" richtet sich also jetzt gegen alle ausser Google... oder so.]*1

[Super Gesetz bei dem man das rausnimmt wofür mans eingeführt hat und das deswegen quasi nur noch redundant schon verbotenes nochmal verbietet. *augen roll*]*1

[Bin ja mal gespannt ob jemand das ad absurdum führt indem er einen Zeitungsartikel veröffentlich nach einem Text eines freien Autors der in einer anderen Zeitung veröffentlicht wurde. Schön sauber von jemandem gesetzt der vom anderen Artikel keine Kenntnis hat. Bin mal gespannt was deutsche Gerichte zu so einem Musterfall sagen würden. ]*1

*1 : Zitat von Kiesch
-------------

Hey... so könnte ich ne Doktorarbeit schreiben... und das wäre vollkommen rechtens (außer, dass sie nicht neu ist). Außer wenn ich ein Programm schreibe, das mir die Doktorarbeit schreibt (oder eher kopiert)...

Viele Grüße

Stefan

Wenn du willst, dass es funktioniert, bau es größer.
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27.02.2013, 16:26
Beitrag #4

Kiesch Offline
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RE: Snippets und Leistungsschutzrecht
Du hast dann tatsächlich kein Plagiat gemacht. Allerdings fällst du durch wegen Fehlender eigener wissenschaftlicher Leistung (inhaltliches Kriterium) ^^

Zitat:Märchen und Geschichten werden erzählt am Lagerfeuer, technischen Fakten werden mitgeteilt (oder so). (Genauso wie Software nicht auf einem Server "herumliegt", die ist dort installiert.)
*Zitat: IchSelbst*
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28.02.2013, 08:39
Beitrag #5

alieninvader Offline
LVF-Grünschnabel
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RE: Snippets und Leistungsschutzrecht
Moin zusammen,

das stimmt. Wenn ich aber ein Programm nehme, das aus mehreren Arbeiten sinnvoll die Inhalte zusammen kopiert, dann wäre das neu Big Grin
Zumindest das Programm. Und was dann andere mit dem Programm anstellen, das sei ihnen überlassen.
Ich würde das Interface auch politikerfreundlich gestalten Big Grin

Gruß

Stefan

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