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Developer Suite Core -> LabVIEW 2015 Prof.
2006
EN
71083
Deutschland
Kann mir jemand mein VI in Exe umwandeln?
Damit hat sich die Frage ja dann erledigt.
Zusammenfassung: Kein Application-Builder = Keine EXE (auch nicht von jemand anderem)
Gruß Markus
' schrieb:Ja, sowas dachte ich mir schon!
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22.03.2009, 11:01 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.03.2009 11:01 von rolfk.)
' schrieb:Damit hat sich die Frage ja dann erledigt.
Zusammenfassung: Kein Application-Builder = Keine EXE (auch nicht von jemand anderem)
Gruß Markus
Das erscheint mir etwas zu extrem formuliert. Dann dürfte ja ein System Integrator keine Executables an einen Kunden liefern, ohne dass der die ganze LabVIEW Entwickelumgebung mit App Builder selber installiert hat.
Damit hätte sich NI gerade einen wirklich signifikanten Teil ihrer Kundschaft abgeschossen!
Also die Formulierung funktioniert so ganz sicher nicht.
Also ich denke wenn ich eine kommerzielle Lizenz habe, darf ich die von mir erstellten Produkte auch verkaufen. Dafür is sie ja da. Aber eben nicht mit der Campuslizenz. Und wie gesagt, das sind meinerseits nur vermutungen weil die Zeit fehlt für großes Nachschlagen.
LG
Torsten
"Über Fragen, die ich nicht beantworten kann, zerbreche ich mir nicht den Kopf!" (Konrad Zuse)
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Kann mir jemand mein VI in Exe umwandeln?
Ich kann nur sagen, was man mir erzählt hat und das war, dass man keine EXE für jemanden ohne Application-Builder erstellen darf, der einem seinen Quellcode gibt.
Wenn ich mit einer Professional-Version eine EXE für einen Kunden erstelle ist das ja was anderes.
Gruß Markus
' schrieb:Das erscheint mir etwas zu extrem formuliert. Dann dürfte ja ein System Integrator keine Executables an einen Kunden liefern, ohne dass der die ganze LabVIEW Entwickelumgebung mit App Builder selber installiert hat.
Damit hätte sich NI gerade einen wirklich signifikanten Teil ihrer Kundschaft abgeschossen!
Also die Formulierung funktioniert so ganz sicher nicht.
Rolf Kalbermatter
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Zum Thema Installer:
Würd ich auch nicht machen, weil dies extrem viele Daten sind und man alle erforderllichen
CD´s haben sollte. Das wäre übers Internet sicherlich schwierig diese von ihm zu bekommen.
Wäre es nicht ein Kompromiss, wenn man für ihn nur eine exe. Datei erstellt.
Die Runtime bzw. alle erforderlichen Treiber soll er selbst installieren,
denn diese muss er ja bereits besitzen.
Dann müsste man nur seinen Code, den er ja sowieso bereits hat, in eine
executable Datei umwandeln.
Aber um sich rechtlich keine Schwierigkeiten zu machen, wird wahrscheinlich jeder die Finger davon lassen!!
Pn. Jack vielleicht hast ja noch Glück und es findet sich wer!!
Wer Rechtschreibfehler findet......... ..........kann sie behalten!!
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Zu Punkt 1.A :
Da steht lediglich das er nur Software erstellen darf, für die er die Lizenz hat.
Was wiederum bedeutet, falls ihm irgendwer eine exe. Datei bzw. Programm verkauft oder schenkt, müssen lediglich
die Punkte unter 13. eingehalten werden.
Wobei es sich unter A5 um den Vertrieb von Runtime Engines dreht. (Ist ja nicht der Fall)
Außerdem soll man keine NI Logos verwenden, außer man hat die Erlaubnis dazu.(Eh klar)
Zusätzlich soll man den Urheberrechtsverweis von NI hinzufügen.(z.B Readme)
Unter B ist ein Liste von Programmen deren Anwendungen ohne Lizenz nicht vertrieben werden dürfe.
Der einzige Punkt der wirklich Probleme verursachen könnte wäre Punkt A3
Darin steht, dass im Falle von Rechtsstreitigkeiten zwischen Käufer des Programms und NI, (Schadensersatzklage oder so!!)
dass man für etwaige Anwaltskosten von NI zu zahlen hätte. Aber trotzdem nicht für einen Vergleich bzw. Schadenersatz vom
Kläger herangezogen werden kann.
mfg Cerbi
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Für mich ist dies hier das Killerkriterium: Zitat aus 1.A
Zitat:Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen ist eine Anwendung, die mit der SOFTWARE, die Sie aufgrund einer Lizenz zu Bewertungszwecken erworben haben, entwickelt wird, keine Autorisierte Anwendung.
JackDaniels hat Software mit einer Demo/Studentenversion erstellt. Somit kann hieraus keine "Autorisierte Anwendung" erstellt werden.
Und Achtung, da steht nicht,
Zitat:Da steht lediglich das er nur Software erstellen darf, für die er die Lizenz hat.
Da steht, du darfst Autorisierte Anwendungen nur mit einer Entwicklungsversion erzeugen, für die du eine Lizenz hast. Hat JackDaniels nicht.
Gruß, Jens
Wer die erhabene Weisheit der Mathematik tadelt, nährt sich von Verwirrung. (Leonardo da Vinci)
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@Jens G da hast du schon Recht, das ER keine exe. erstellen darf. (Aufgrund seiner Lizenzierung)
Ich ging ja eher in die Richtung, wenn er das Programm nicht geschrieben hätte sondern
ein anderer und ihm das Programm überlassen hätte, wäre das etwas anderes.
(Ist für mich so, ein bisschen Definitionssache)
Aber du hast schon Recht, die ganze Sache ist etwas schwammig, deswegen würd ich es nicht darauf ankommen lassen.
Ps.: Lies mal so F1 durch, zum Thema Studentenlizenz.
Das man LabVIEW sofort deinstallieren soll, sobald man kein Student mehr ist!!
Find ich irgendwie Witzig, ob es da irgendeinen gibt, der das kontrolliert???
mfg Cerbi
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