Kann mir jemand mein VI in Exe umwandeln?
Zu Punkt 1.A :
Da steht lediglich das er nur Software erstellen darf, für die er die Lizenz hat.
Was wiederum bedeutet, falls ihm irgendwer eine exe. Datei bzw. Programm verkauft oder schenkt, müssen lediglich
die Punkte unter 13. eingehalten werden.
Wobei es sich unter A5 um den Vertrieb von Runtime Engines dreht. (Ist ja nicht der Fall)
Außerdem soll man keine NI Logos verwenden, außer man hat die Erlaubnis dazu.(Eh klar)
Zusätzlich soll man den Urheberrechtsverweis von NI hinzufügen.(z.B Readme)
Unter B ist ein Liste von Programmen deren Anwendungen ohne Lizenz nicht vertrieben werden dürfe.
Der einzige Punkt der wirklich Probleme verursachen könnte wäre Punkt A3
Darin steht, dass im Falle von Rechtsstreitigkeiten zwischen Käufer des Programms und NI, (Schadensersatzklage oder so!!)
dass man für etwaige Anwaltskosten von NI zu zahlen hätte. Aber trotzdem nicht für einen Vergleich bzw. Schadenersatz vom
Kläger herangezogen werden kann.
mfg Cerbi
Wer Rechtschreibfehler findet......... ..........kann sie behalten!!
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